Revisionsarten bei Triebfahrzeugen der Deutschen Bahn AG

B0.3, B0.9, E0.3, E0.9 Bedarfsausbesserung - z. B. Beseitigung von Unfallschäden oder Schäden, die nicht im Heimatwerk beseitigt werden können.
B1.0, E1.0 Revision im Heimatwerk mit Zeitfristverlängerung auf maximal zwölf Jahre
B2.0, E2.0 Herstellen des betriebssicheren Zustandes für den nächsten Revisionsabschnitt nach Erreichen des festgelegten Kilometergrenzwertes oder der Zeitschritt.
B3.0, E3.0 Gleicher Arbeitsumfang wie B2.0/E2.0, zusätzlich jedoch komplette Anstricherneuerung
B2.1, E2.1 B2.0/E2.0 mit verringertem Arbeitsaufwand, wird als erste Revision nach der Abnahme durchgeführt.
B2.4, E2.4, E3.4 B2.0/E2.0/E3.0 mit verringertem Arbeitsaufwand. Bei der BR 215 wird diese Untersuchung im Werk durchgeführt und bedeutet eine Fristverlängerung um 9 Monate (9M) bei Fristablauf nach 8 Jahren.
B2.7, E2.7, B3.7, E3.7 Zusätzlich zum Arbeitsumfang einer B2.0/E2.0/B3.0/E3.0 Ausführung von Blecharbeiten am Fahrzeugbau, meist zur Beseitigung von Korrisionsschäden
B2.8, E2.8 B2.0/E2.0 mit verringertem Arbeitsaufwand; meist als letzte Revision vor der Ausmusterung.
B2.9, E2.9, B3.9, E3.9 Zusätzlich zum Arbeitsaufwand einer B2.0/B3.0/E2.0/E3.0. Beseitigung von Unfallschäden.

Ehemalige Untersuchungsarten der Deutschen Reichsbahn:

B5, E5, L5, T5, V5 Zwischenaufarbeitung, ist mit keiner Revisionsart der Deutschen Bundesbahn vergleichbar, wird zum Erreichen der Laufkilometergrenze angewendet.
B6, E6, L6, T6, V6 Zwischenuntersuchung, vergleichbar mit B2.0/E2.0 der Deutschen Bundesbahn
B7, E7, L7, T7, V7 Hauptuntersuchung, vergleichbar mit B3.0/E3.0 der Deutschen Bundesbahn


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