| B0.3, B0.9, E0.3, E0.9
| Bedarfsausbesserung - z. B. Beseitigung von Unfallschäden oder Schäden, die nicht im Heimatwerk beseitigt werden können.
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| B1.0, E1.0
| Revision im Heimatwerk mit Zeitfristverlängerung auf maximal zwölf Jahre
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| B2.0, E2.0
| Herstellen des betriebssicheren Zustandes für den nächsten Revisionsabschnitt nach Erreichen des festgelegten Kilometergrenzwertes oder der Zeitschritt.
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| B3.0, E3.0
| Gleicher Arbeitsumfang wie B2.0/E2.0, zusätzlich jedoch komplette Anstricherneuerung
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| B2.1, E2.1
| B2.0/E2.0 mit verringertem Arbeitsaufwand, wird als erste Revision nach der Abnahme durchgeführt.
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| B2.4, E2.4, E3.4
| B2.0/E2.0/E3.0 mit verringertem Arbeitsaufwand. Bei der BR 215 wird diese Untersuchung im Werk durchgeführt und bedeutet eine Fristverlängerung um 9 Monate (9M) bei Fristablauf nach 8 Jahren.
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| B2.7, E2.7, B3.7, E3.7
| Zusätzlich zum Arbeitsumfang einer B2.0/E2.0/B3.0/E3.0 Ausführung von Blecharbeiten am Fahrzeugbau, meist zur Beseitigung von Korrisionsschäden
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| B2.8, E2.8
| B2.0/E2.0 mit verringertem Arbeitsaufwand; meist als letzte Revision vor der Ausmusterung.
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| B2.9, E2.9, B3.9, E3.9
| Zusätzlich zum Arbeitsaufwand einer B2.0/B3.0/E2.0/E3.0. Beseitigung von Unfallschäden.
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